Für Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB), besteht kein Widerrufsrecht. Jede Bestellung von Tickets für Veranstaltungen sind damit unmittelbar nach Bestätigung bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.
Der Kunde kann bis zum Exkursionsbeginn eine Ersatzperson stellen, die an seiner Stelle in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt und die er dem GeoPark Nordisches Steinreich zuvor anzuzeigen hat.