geoAGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sehr geehrter Kunde,
diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzen die gesetzlichen Regelungen und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns, dem GeoPark Nordisches Steinreich.

  1. Abschluss des Vertrages
    Bei Mehrtagesveranstaltungen kommt der Vertrag, den der Exkursionsteilnehmer dem GeoPark Nordisches Steinreich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Exkursionsbedingungen und der Exkursionsbeschreibung mit der Anmeldung verbindlich anbietet, mit der Annahme durch den GeoPark Nordisches Steinreich zustande. Die Anmeldung kann schriftlich oder auf elektronischem Weg erfolgen. Der GeoPark Nordisches Steinreich informiert den Kunden über den Vertragsabschluss mit der schriftlichen Buchungsbestätigung. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführtem Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen haftet.
  2. Bezahlung
    Nach Vertragsschluss und Erhalt der Buchungsbestätigung ist der vereinbarte Betrag innerhalb von 14 Tagen fällig.
  3. Leistungen, Preisänderungen vor Vertragsschluss
    Umfang und Art der vertraglichen Leistungen ergeben sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung des GeoPark Nordisches Steinreich in dem zur betreffenden Exkursion gehörenden Information (https://tickets.geopark-nordisches-steinreich.de) sowie aus den Angaben der individuellen Buchungsbestätigung an den Kunden. Die auf der Internetseite genannten Preise sind bindend. Der GeoPark Nordisches Steinreich kann jedoch vor Vertragsschluss vom Prospekt abweichende Änderungen der Preise erklären. Der Kunde ist vor der Buchung auf die erklärten Änderungen rechtzeitig hinzuweisen.
  4. Leistungs- und Preisänderungen nach Vertragsschluss, Rechte des Kunden
    Nach Vertragsschluss notwendig werdende Änderungen wesentlicher Leistungen, die von GeoPark Nordisches Steinreich nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Exkursion nicht beeinträchtigen. Bei einer Preiserhöhung um mehr als 5% oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Leistung ist der Kunde berechtigt, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach Zugang der Erklärung durch den GeoPark Nordisches Steinreich diesem gegenüber geltend zu machen.
  5. Rücktritt durch den Exkursionsteilnehmer, Ersatzperson

Der Exkursionsteilnehmer kann jederzeit von der Exkursion zurücktreten. Ein Rücktritt entbindet nicht von der Bezahlung des vereinbarten Betrags. Der Exkursionsteilnehmer erhält einen Gutschein in Höhe des gezahlten Betrages unter Abzug einer pauschalierten Rücktrittsgebühr von 15,-€ pro Person.

Der Kunde kann bis zum Exkursionsbeginn eine Ersatzperson stellen, die an seiner Stelle in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt und die er dem GeoPark Nordisches Steinreich zuvor anzuzeigen hat. GeoPark Nordisches Steinreich kann dem Eintritt dieses Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Exkursionserfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die in den Vertrag eintretende Ersatzperson und der ursprünglich Exkursionsteilnehmer haften gegenüber dem GeoPark Nordisches Steinreich als Gesamtschuldner für den Exkursionspreis und sämtliche durch den Eintritt des Dritten entstehende Mehrkosten.

Nimmt der Kunde einzelne Leistungen, die der GeoPark Nordisches Steinreich ordnungsgemäß angeboten hat, infolge vorzeitiger Abreise, wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, die von ihm zu vertreten sind, nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung des Preises.

  1. Rücktritt und Kündigung durch GeoPark Nordisches Steinreich, Kündigung wegen höherer Gewalt

Der GeoPark Nordisches Steinreich kann vor Exkursionsbeginn in den folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten:
– haben sich für die Exkursion weniger Personen als die angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet, so muss der Rücktritt spätestens
a) 30 Tage vor Exkursionsbeginn bei einer Exkursionsdauer von mindestens vier Tagen,
b) sieben Tage vor Exkursionsbeginn bei einer Exkursionsdauer von mindestens ein und höchstens zwei Tagen,
c) 48 Stunden vor Exkursionsbeginn bei einer Exkursionsdauer von weniger als 24 Stunden,
erklärt werden.
– der Veranstalter ist aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert; in diesem Fall hat er den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären.

Auf den Exkursionspreis geleistete Zahlungen werden dem Kunden umgehend erstattet. Wenn der Exkursionsteilnehmer die Durchführung der Exkursion ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder sonst stark vertragswidrig verhält, kann der GeoPark Nordisches Steinreich ohne Einhaltung einer Frist den Vertrag kündigen. Dabei behält er den Anspruch auf den Exkursionspreis. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl der GeoPark Nordisches Steinreich als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz. Danach kann der GeoPark Nordisches Steinreich für erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

  1. Haftung, Haftungsbeschränkung
    Die vertragliche Haftung des GeoParks Nordisches Steinreich für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist pro Exkursion und Kunden auf den dreifachen Exkursionspreis beschränkt, soweit ein Schaden des Exkursionsteilnehmer weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der GeoPark Nordisches Steinreich für einen dem Exkursionsteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
  2. Obliegenheiten des Kunden, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des Kunden, Mitwirkungspflicht, Anzeigefristen, Verjährung
    Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Exkursionsleitung anzuzeigen und dort innerhalb angemessener Frist um Abhilfe zu ersuchen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt eine Minderung des Exkursionspreises nicht ein. Der GeoPark Nordisches Steinreich kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der GeoPark Nordisches Steinreich kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Wird eine Exkursion infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der GeoPark Nordisches Steinreich innerhalb einer vom Kunden für die Abhilfe zu setzenden, angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Vertrag kündigen, wobei aus Beweisgründen die schriftliche Erklärung empfohlen wird. Der Bestimmung einer Frist durch den Kunden bedarf es lediglich dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von dem GeoPark Nordisches Steinreich verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse des Exkursionsteilnehmer gerechtfertigt wird. Der Exkursionsteilnehmer ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten.

Vertragliche Gewährleistungsansprüche sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Exkursion gegenüber GeoPark Nordisches Steinreich selbst unter der unten genannten Adresse geltend zu machen. Nach Ablauf der einmonatigen Frist kann der Exkursionsteilnehmer Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist oder wenn es sich um deliktische Ansprüche wegen eines Personenschadens handelt. Vertragliche Ansprüche des Kunden verjähren bei Sach- und Vermögensschäden in einem Jahr, soweit ein Schaden des Kunden weder auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters noch auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen oder eines gesetzlichen Vertreters des Veranstalters beruht. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Exkursion nach dem Vertrag enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und GeoPark Nordisches Steinreich Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der GeoPark Nordisches Steinreich die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie alle Ansprüche auf Ersatz von Körperschäden unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.

  1. Abtretungsverbot
    Die Abtretung von Ansprüchen gegen den GeoPark Nordisches Steinreich ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht unter Familienangehörigen.
  2. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
    Der GeoPark Nordisches Steinreich informiert nicht über Pass- und Visumerfordernisse und gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z.B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Exkursion und den Aufenthalt am Exkursionsort erforderlich sind. Der Teilnehmer ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten. Insbesondere Zoll- und Devisenvorschriften im Ausland sind einzuhalten. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Dokumente und muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis für die Exkursion eine ausreichende Gültigkeit besitzt. Hat der Kunde GeoPark Nordisches Steinreich beauftragt, für ihn behördliche Dokumente, etwa ein Visum zu beantragen, so haftet der GeoPark Nordisches Steinreich nicht für die rechtzeitige Erteilung dieser Dokumente durch deutsche oder ausländische Behörden, sondern nur, sofern er selbst die Verzögerung verschuldet und gegen eigene Pflichten verstoßen hat.
  3. Datenschutz
    Die personenbezogenen Daten, die der Kunde dem GeoPark Nordisches Steinreich zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertrages mit dem Kunden und für die Kundenbetreuung erforderlich ist. Der GeoPark Nordisches Steinreich hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes ein.
  4. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen, Deutsches Recht
    Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des gesamten Vertrages zur Folge. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und dem GeoPark Nordisches Steinreich findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
  5. Veranstalter
    GeoPark Nordisches Steinreich
    Dipl. Geol. Kerstin Pfeiffer
    Grotn Felln 11, D-23899 Kehrsen
    Tel. +49 4547 159 315
    E-Mail: info@GeoPark-Nordisches-Steinreich.de
    Steuernummer: 27/079/11433

GeoPark Nordisches Steinreich
Dipl. Geologin Kerstin Pfeiffer

04547 / 15 93 15
info@geopark-nordisches-steinreich.de

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