geoAGB

Vertragsabschluss

Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht vom Kunden aus, sobald er den sog. „Bestätigen“ bzw. die entsprechend § 312j Abs. 3 BGB eindeutig beschriftete Schaltfläche angeklickt hat. Erst mit Zuteilung und Übersendung der Transaktionsnummer / Bestellnummer / Ordernummer durch GeoPark Nordisches Steinreich an den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Vertragspartner (Veranstalter) zustande. Für Veranstaltungen, bei denen auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wurde, Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Vertragspartner (Veranstalter) zustande, wenn zudem das Erreichen der Mindestteilnehmerzahl bestätigt wurde.

 

Verlegungen von Veranstaltungen

Im Falle von Verlegungen von Veranstaltungen ist der Veranstalter berechtigt, die Gültigkeit der ursprünglichen Tickets der verlegten Veranstaltung für den neuen, verlegten Termin der Veranstaltung zu erklären. Eine Rückgabe der Tickets beim Veranstalter oder eine Rückabwicklung des Ticketkaufs infolge der Verlegung ist in diesen Fällen nicht möglich, es sei denn, die Wahrnehmung des verlegten Termins ist für den Ticketinhaber nachweislich nicht zumutbar. Dies gilt nicht, sofern der Veranstalter die Verlegung der Veranstaltung zu vertreten hat.

 

Widerrufsrecht

Für Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB), besteht kein Widerrufsrecht. Jede Bestellung von Tickets für Veranstaltungen sind damit unmittelbar nach Bestätigung bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.

Der Kunde kann bis zum Exkursionsbeginn eine Ersatzperson stellen, die an seiner Stelle in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt und die er dem GeoPark Nordisches Steinreich zuvor anzuzeigen hat.

 

Leistungen, Preisänderungen

Umfang und Art der vertraglichen Leistungen ergeben sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung des GeoPark Nordisches Steinreich in dem zur betreffenden Exkursion gehörenden Information (https://tickets.geopark-nordisches-steinreich.de) sowie aus den Angaben der individuellen Buchungsbestätigung an den Kunden. Die auf der Internetseite genannten Preise sind bindend. Nach Vertragsschluss notwendig werdende Änderungen wesentlicher Leistungen, die von GeoPark Nordisches Steinreich nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Exkursion nicht beeinträchtigen. Bei einer Preiserhöhung um mehr als 5% oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Leistung ist der Kunde berechtigt, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach Zugang der Erklärung durch den GeoPark Nordisches Steinreich diesem gegenüber geltend zu machen.

 

Rücktritt

Der GeoPark Nordisches Steinreich kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist. In diesem Fall hat er den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären.

Auf den Exkursionspreis geleistete Zahlungen werden dem Kunden umgehend erstattet.

Wird die Veranstaltung infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl der GeoPark Nordisches Steinreich als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz. Danach kann der GeoPark Nordisches Steinreich für erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

 

Haftung, Haftungsbeschränkung

Die vertragliche Haftung des GeoParks Nordisches Steinreich für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist pro Exkursion und Kunden auf den dreifachen Exkursionspreis beschränkt, soweit ein Schaden des Exkursionsteilnehmer weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der GeoPark Nordisches Steinreich für einen dem Exkursionsteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

 

Obliegenheiten des Kunden, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des Kunden, Mitwirkungspflicht, Anzeigefristen, Verjährung

Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Exkursionsleitung anzuzeigen und dort innerhalb angemessener Frist um Abhilfe zu ersuchen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt eine Minderung des Exkursionspreises nicht ein.

Vertragliche Gewährleistungsansprüche sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Exkursion gegenüber GeoPark Nordisches Steinreich selbst unter der unten genannten Adresse geltend zu machen. Nach Ablauf der einmonatigen Frist kann der Exkursionsteilnehmer Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist oder wenn es sich um deliktische Ansprüche wegen eines Personenschadens handelt. Vertragliche Ansprüche des Kunden verjähren bei Sach- und Vermögensschäden in einem Jahr, soweit ein Schaden des Kunden weder auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters noch auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen oder eines gesetzlichen Vertreters des Veranstalters beruht. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Exkursion nach dem Vertrag enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und GeoPark Nordisches Steinreich Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der GeoPark Nordisches Steinreich die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie alle Ansprüche auf Ersatz von Körperschäden unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.

 

Abtretungsverbot

Die Abtretung von Ansprüchen gegen den GeoPark Nordisches Steinreich ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht unter Familienangehörigen.

 

Datenschutz

Die personenbezogenen Daten, die der Kunde dem GeoPark Nordisches Steinreich zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertrages mit dem Kunden und für die Kundenbetreuung erforderlich ist. Der GeoPark Nordisches Steinreich hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes ein.

 

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen, Deutsches Recht

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des gesamten Vertrages zur Folge. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und dem GeoPark Nordisches Steinreich findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

 

GeoPark Nordisches Steinreich

Dipl. Geol. Kerstin Pfeiffer

Grotn Felln 11, D-23899 Kehrsen

Tel. +49 4547 159 315

E-Mail: info@GeoPark-Nordisches-Steinreich.de

Steuernummer: 27/079/11433

 

    GeoPark Nordisches Steinreich
    Dipl. Geologin Kerstin Pfeiffer

    04547 / 15 93 15
    info@geopark-nordisches-steinreich.de

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